Barrierefreiheit

Das Fairness-Büro und das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft sind bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, Seite 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die vorliegende Website. Diese Seite wurde nicht gesondert auf ihre Barrierefreiheit überprüft. Sie bezieht sich auf die Prüfung der Website info.bml.gv.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

• Nicht alle Bilder haben einen sinnvollen Alternativtext. Bei manchen Bildern fehlt das alt-Attribut, VoiceOver liest daher den Bildpfad vor (WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt).
• Die Seiten haben nicht überall eine konsistente Überschriftenstruktur und Texte sind nicht immer optimal strukturiert (WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen).
• Die eingebundenen YouTube Videos haben großteils, aber nicht immer eine ausreichende Textbeschreibung (WCAG-Erfolgskriterium 1.2.3 Audiodeskription oder Medienalternative).
• Es kann bei Videos in Slidern passieren, dass mehrere Videos gleichzeitig ablaufen (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.2 Audio-Steuerelement).
• Tabellarische Inhalte werden bei 200% Zoom bzw. bei Auflösung von 1024px teilweise abgeschnitten (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.4 Textgröße ändern).
• Manche Grafiken mit Bildtext haben keinen ausreichenden Alternativtext, z.B. in Slidern (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.5 Bilder eines Textes).
• Bei 400% Zoom überdeckt der fixierte Header am Desktop einen Großteil des Inhalts (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.10 Reflow).
• Eingebettete Videos in Slidern und das Organigramm sind nicht vollständig tastaturbedienbar. Bildergalerien können nicht mit VoiceOver bedient werden (WCAG-Erfolgskriterium 2.1.1 Tastaturbedienbarkeit).
• An einigen Stellen (z.B. im mobilen Menü) ist die Fokus-Reihenfolge nicht korrekt umgesetzt (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.3 Fokus-Reihenfolge).
• Linktexte fehlen vereinzelt oder sind irreführen (z.B. im mobilen Submenü).
• Das Fokus-Styling ist bei einigen wenigen Bedienelementen nicht ausreichend in allen Browsern (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.7 Tastatur Fokus sichtbar).
• WAI ARIA Markup wird zum Teil nicht sinngemäß verwendet (WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen und 4.1.2 Name, Rolle, Wert).
• Falsch verwendete ARIA-Live Auszeichnungen führen dazu, dass Inhalte vorgelesen werden während sich der Screenreader Cursor an anderer Stelle auf der Seite befindet (WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 Info und
Beziehungen und 4.1.2 Name, Rolle, Wert).
• Für Screenreader Nutzer ist der Status von Toggle-Buttons zum Auf- und Zuklappen von Inhalten nicht eindeutig erkennbar. Ebenso wird die Ergebnisänderung bei Filtern nicht eindeutig vermittelt (WCAG-Erfolgskriterium 4.1.2 Name, Rolle, Wert und 4.1.3 Statusmeldungen).
• Auf mehreren Seiten wird die Landmark „Navigation“ falsch verwendet (z.B. Suchergebnisseite). Das erschwert die Bedienung mit dem Screenreader (WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen und 4.1.2 Name, Rolle, Wert).
• Es gibt mehrere Syntaxfehler, zum Beispiel doppelt verwendete IDs, Anführungszeichen in der Hauptnavigation an der falschen Stelle, falsch verschachtelte bzw. unzulässige Elemente (z.B. Listen, Fig Caption), schließende Elemente ohne zugehörige öffnende Elemente (WCAG-Erfolgskriterium 4.1.1 Syntaxanalyse).

Meldung von Barrieren

Die Barrierefreiheit von www.fairness-büro.gv.at ist dem Fairness-Büro ein Anliegen. Das Angebot muss von allen Menschen genutzt werden können, unabhängig von deren technischer Ausstattung, Sicherheitseinstellungen oder persönlichen Handicaps. Sollten Sie dennoch Barrieren finden, können Sie diese melden und somit helfen, das Online-Service weiter zu verbessern.
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Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren