Betroffene

Die Betroffenheit von unfairen Handelspraktiken ist abhängig vom verkauften Lebensmittel- oder Agrarprodukt, sowie von Umsatzgrenzen und Firmensitz.
Eine vertrauliche Meldung beim Fairness-Büro ist jedenfalls sinnvoll, um Ihre individuellen Fall einzuschätzen und zu analysieren.

Wer kann sich an das Fairness-Büro wenden?

Personen und Unternehmen, die in ihren Geschäftsbeziehungen in Zusammenhang mit Verkäufen von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen mit unlauteren Praktiken konfrontiert werden, können sich an das Fairness-Büro wenden:

Das sind:

  • jede Bäuerin und jeder Bauer, jede landwirtschaftliche Erzeugerin und jeder landwirtschaftliche Erzeuger sowie jede natürliche oder juristische Person, der oder die Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse verkauft,
  • eine Gruppe landwirtschaftlicher Erzeuger oder eine Gruppe von natürlichen und juristischen Personen, wie Erzeugerorganisationen, Lieferantenorganisationen und Vereinigungen.

Das Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz schützt „kleinere“ Lieferanten, unabhängig von ihrem Niederlassungsort, vor „größeren“ Käufern.

Geschäfte mit Verbraucherinnen und Verbrauchern sind nicht von dieser Regelung umfasst.

Das Fairness-Büro bietet unbürokratische Beratung und Analyse ihrer Geschäftsbeziehung. Im Gegensatz dazu steht ein förmliches Verfahren vor der Bundeswettbewerbsbehörde.