Umsatzgrenzen

Entscheidend sind die Umsatzgrenzen:
Kleinere Lieferanten sollen vor größeren Käufern und deren Macht geschützt werden, um so das Ungleichgewicht in der Verhandlungsmacht zu beseitigen.

Umsatzgrenzen in Euro

Umsatz Lieferant Umsatz Käufer

0 - 2 Mio.

2 - 10 Mio.

2 - 10 Mio.

10 - 50  Mio.

10 - 50 Mio.

50 - 150 Mio.

50 - 150 Mio.

150 - 350 Mio.

150 - 350 Mio.

350 - 5.000 Mio.

350 - 1.000 Mio. 

5.000 Mio. +

 

Entscheidend ist, dass der Lieferant einen niedrigeren Jahresumsatz aufwiesen muss, als der Käufer.

Hinsichtlich der Größe der Vertragspartner ist der Jahresumsatz entscheidend. 

Überblick zu den Umsatzschwellen:

Die Bestimmungen über unlautere Handelspraktiken gelten für den Verkauf von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen durch:

  1. Lieferanten, die einen Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro haben, an Käufer, die einen Jahresumsatz von mehr als zwei Millionen Euro haben;
  2. Lieferanten, die einen Jahresumsatz von mehr als zwei Millionen Euro und höchstens zehn Millionen Euro haben, an Käufer, die einen Jahresumsatz von mehr als zehn Millionen Euro haben;
  3. Lieferanten, die einen Jahresumsatz von mehr als zehn Millionen Euro und höchstens 50 Millionen Euro haben, an Käufer, die einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro haben;
  4. Lieferanten, die einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro und höchstens 150 Millionen Euro haben, an Käufer, die einen Jahresumsatz von mehr als 150 Millionen Euro haben;
  5. Lieferanten, die einen Jahresumsatz von mehr als 150 Millionen Euro und höchstens 350 Millionen Euro haben, an Käufer, die einen Jahresumsatz von mehr als 350 Millionen Euro haben sowie
  6. Lieferanten, die einen Jahresumsatz von mehr als 350 Millionen Euro und höchstens 1 Milliarde Euro haben, an Käufer, die einen Jahresumsatz von mehr als 5 Milliarden Euro haben.