Aktionen

Aktionen, die der Konsument erhält, werden regelmäßig vom Lieferanten bezahlt. Dies ist eine unfaire Geschäftspraktik der "grauen Liste".

Aktionskosten für „1+1 gratis“, „-25 % Wochenend-Aktionen“, sowie Kundenbindungs- oder Treueprogramme werden regelmäßig vom Lieferanten getragen und nicht von der Handelskette.

Teils werden hier für die Bewerbung in den Flugblättern noch separate Zahlungen als „Druckkosten“-Beitrag bis zu einem 5-stelligen Betrag pro Flugblatt und pro Produkt (Wochen- oder Zwei-Wochen-Intervall) verlangt.

Der Zeitpunkt der Aktion wird in der Regel von der Handelskette bestimmt. Dies stellt die Lieferanten regelmäßig vor ein Problem, insbesondere im Frischesortiment.

Lieferanten, die nicht teilnehmen können, wurde auch schon mit einem Teilnahmeverbot bei folgenden Aktionen und mit Auslistung gedroht.

Gemäß Ziffer 3 Anlage 2 FWBG ist die Übernahme der Kosten durch den Lieferanten von Preisnachlässen und Aktionen verboten und damit für den Käufer strafbar, wenn keine eine klare und eindeutige Liefervereinbarung zwischen dem Lieferanten und dem Käufer im Vorfeld geschlossen wurde.