Faire Wettbewerbsbedingungen Gesetz
Die nationale Umsetzung der UTP-Richtlinie (EU) 2019/633 erfolgt im Rahmen des Faire-Wettbewerbsbedingungen Gesetz – FWBG, BGBl I Nr. 239/2021, und ist seit Jänner 2022 in Kraft.
Das FWBG ist auch die rechtliche Grundlage für das Fairness-Büro.
In § 5 d FWBG wird diese Erstanlaufstelle als eigene unabhängige und weisungsfreie Stelle des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft eingerichtet.
Das Fairness-Büro ist zuständig für Beschwerden betreffend unlautere Geschäftspraktiken, die im Zusammenhang mit dem Verkauf von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen stehen.
Österreichs Bauern und Lebensmittelproduzenten geraten durch die Übermacht von Handelskonzernen zunehmend unter Druck. Um die Situation für unsere Bäuerinnen und Bauern zu verbessern, ist die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie gegen unfaire Geschäftspraktiken mit dem Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz (FWBG), BGBl I Nr. 239/2021, das seit Jänner 2022 in Kraft ist, ein ganz wesentlicher Schritt.
Somit gibt es erstmals einen klaren Rechtsrahmen, bei dem Verstöße gegen unfaire Handelspraktiken entsprechend exekutiert werden können.