Drohung mit Vergeltungsmaßnahmen

Eier mit Text: Schluss mit unfairen Geschäftspraktiken!
Foto: BML / Alexander Haiden

Der Käufer droht dem Lieferanten Vergeltungsmaßnahmen kommerzieller Art an oder ergreift gegen ihn derartige Maßnahmen, wenn der Lieferant seine vertraglichen oder gesetzlichen Rechte geltend macht, auch indem er bei der Ermittlungsbehörde Beschwerde einreicht oder bei einer Ermittlung mit dieser zusammenarbeitet. "Schwarze Liste"