Vertikale Integration
Vertikale Integration ist die Einbeziehung vor- oder nachgelagerter Stufen in der Wertschöpfungskette, also zum Beispiel das Aufkaufen von bisherigen Lieferanten.
Die Einbeziehung der vor- und nachgelagerten Stufen in der Wertschöpfungskette und auch der organisatorische und rechtliche Zusammenschluss von Betrieben ist ein weltweiter Trend. Bestehende Unternehmenskonzentrationen werden so in die Fertigungstiefe erhöht und es erfolgt eine Eingliederung der Vorstufen der Produktion bzw. bisheriger Produzenten in die Handelskonzerne.
Die Situation in Österreich weist eine sehr hohe Marktkonzentration des Lebensmitteleinzelhandels mit mehr als 90% der 4 großen Handelsunternehmen auf und ist auch deshalb problematisch, da sich in Folge der Anteil der Wertschöpfung in der gesamten Lebensmittelkette noch weiter beim Handel konzentriert. Die Reduktion der Diversifizierung verstärkt damit die Marktmacht der Lebensmittelkonzerne noch weiter. Dies bedeutet einen Wertverlust für Lieferanten und Lebensmittelindustrie und eine geringere Angebotsvielfalt, Qualitätseinbußen bei höheren Preisen.
§ 1 Abs 1 FWBG verbietet Verhaltensweisen, die geeignet sind, den leistungsgerechten Wettbewerb zu gefährden.
Dies hat nicht nur zur Konsequenz, dass Lieferanten, also Urproduzenten und Lebensmittelindustrie, einen höheren Wertverlust einstecken müssen, sondern in letzter Konsequenz auch für die Konsumenten, die geringerer Angebotsvielfalt und geringerer Produktqualität zu erhöhten Preisen gegenüberstehen. Die oben erwähnten Problematiken der Eigen- oder Handelsmarken zeigen sich bei der vertikalen Integration durch Übernahmeangebote an Familienbetriebe, die aufgrund der kleinstrukturierten Landwirtschaft in Österreich, und der ihnen angebotenen geringeren Preise oft nicht länger fähig sind zu produzieren und Übernahmeangebote eher annehmen müssen.